Weitere Informationen finden Interessierte unter: https://www.amateurfunk-steinhude.de/amateurfunk-online-lizenzkurs-klasse-e-2022.
Darüber informiert: Henrik Bartels, DL6OCH
Quelle: www.darc.de
Weitere Informationen finden Interessierte unter: https://www.amateurfunk-steinhude.de/amateurfunk-online-lizenzkurs-klasse-e-2022.
Darüber informiert: Henrik Bartels, DL6OCH
Quelle: www.darc.de
Der DARC-Vorstand möchte deshalb einige Kernpunkte aus seiner Strategie und die der IARU-Strategiekonferenz vorstellen und wünscht sich eine Diskussion über die weitere Entwicklung des DARC und des Amateurfunkdienstes in Deutschland. Die Moderation hat der DARC-Vorstand inne. Der Teilnahmelink lautet: https://treff.darc.de/d/#/teilnehmer/pvdVmL3y
Quelle: www.darc.de
„Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Bundesnetzagentur und der Bundeswehr/BMVg für dieses schöne Weihnachtsgeschenk an alle Funkamateure“, fügt der DARC-Vorsitzende an.
Im Einzelnen bedeutet dies:
Diese für den Amateurfunk günstigen Regelungen, insbesondere die Frequenzerweiterung beim 4-m-Band, resultieren aus der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen RTA, BNetzA, Primärnutzer Bundeswehr und dem Referat Frequenzmanagement des DARC.
Die Amtsblätter der Bundesnetzagentur können unter https://www.bnetza-amtsblatt.de/2021/ heruntergeladen werden.
Darüber informiert Christian Entsfellner, DL3MBG, Vorsitzender DARC e.V./RTA-Vorsitzender sowie Bernd J. Mischlewski, DF2ZC, Referent Frequenzmanagement.
Quelle: www.darc.de
Die Termine der ersten Schulkontakte von Matthias Maurer, KI5KFH, innerhalb des Programms Amateur Radio on International Space Station (ARISS) stehen zeitnah an. Am 2. Dezember hat die Berufliche Schule Nürnberg um 13:38 UTC einen Kontakt per Telebridge. Die Signale laufen hier via IK1SLD in Casale Monferrato, Italien.
Um 14:16 UTC folgt ein weiterer Kontakt am gleichen Tag mit der Wolfgang-Kudelka Schule Schondorf (Ammersee) – ebenfalls per Telebridgeverbindung, hier via VK4KHZ in Queensland/Australien. Aus technischen Gründen wird als Downlink ausnahmsweise auf 437,525 MHz für beide Kontakte verwendet. Am 10. Dezember um 13:50 UTC ist weiterhin ein Direktkontakt mit dem DLR Schoollab Braunschweig geplant. Die weiteren Schulkontakte folgen in den kommenden Wochen, diese Termine sind derzeit nur auf Wochenbasis festgelegt.
Quelle: www.darc.de
Die FreeDV-HAMgroup ist nun die zweite HAMgroup, die der DARC-Vorstand initiiert hat. Jürgen Mayer, DL8MA, moderiert die Gruppe Long Range Wide-Area Network (LoRaWan), die sich am 23. November auf dem DARC-Server trifft und regen Austausch über eine Mailingliste pflegt.
Zu den HAMgroups des DARC e.V.: Um Aktivitäten in modernen Technologien und Medien zu fördern, gründete der DARC-Vorstand Aktivitätsgruppen – so genannte HAMgroups. Diese bieten themenbezogene überregionale Vernetzungen von DARC-Mitglieder als Ergänzung zu den Ortsverbänden im DARC e.V. Die Gruppenteilnehmer treffen sich in den HAMgroups überwiegend online auf dem DARC-Server, unabhängig von ihrem Wohnort. Hier kommen Funkamateure zusammen, die sich für ein spezielles Thema interessieren. Dadurch können auch Nischen-Themen für die sich auf lokaler Ebene zu wenig Interessenten finden würden überregional aufgegriffen und mit Leben gefüllt werden.
Ansprechpartner für HAMgroups (Anfragen, Informationen und auch Gründung von neuen Gruppen) ist Manfred Widmer, DL2GWA. Manfred, DL2GWA, ist per E-Mail unter dl2gwa(at)darc.de erreichbar.
Weitere Informationen unter https://www.darc.de/der-club/hamgroups
Quelle: www.darc.de
Der Frequenzbereich 7000 bis 7200 kHz ist gemäß der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung – AFuV) Anlage 1 (zu § 1 Nr. 6) dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesen. Die Bandwacht schloss sich zeitnah auf dem kurzen Weg mit der Media Broadcast zusammen, um der Ursache auf den Grund zu gehen. Media Broadcast erklärte, der Fehler sei einer beauftragten Relaisstation in Tashkent unterlaufen. Die genaue Ursache wird derzeit noch untersucht. Eigentlich war der dortige Provider mit der Ausstrahlung auf 6040 kHz im 49-m-Rundfunkband von der Media Broadcast beauftragt worden. Man versicherte uns, dies sei ein einmaliger Vorfall gewesen und bittet die Beeinträchtigungen zu entschuldigen. Darüber berichtet Daniel Möller, DL3RTL, Leiter der Bandwacht
Quelle: www.darc.de
In den E-Mails wird angekündigt, dass die E-Mail-Adresse call@darc.de blockiert wird, wenn der Anhang nicht heruntergeladen und die E-Mail manuell aktualisiert wird. Diese E-Mail stammt nicht vom DARC. Löschen Sie die E-Mail und öffnen Sie keinesfalls den Anhang.
Quelle: www.darc.de
Auf der Webseite des DARC wurde ein Forum zur Unterstützung der von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Funkamateure eingerichtet.
Die Plattform ist frei zugänglich und soll unbürokratisch Hilfe-Suchende und Helfer verbinden.
Erste Hilfsangebote sind bereits eingetroffen.
Du möchtest auch helfen, oder dich erkundigen, was benötigt wird? Dann gelangst Du hier in das Forum.
Quelle: www.darc.de
Ab morgen, 25.06.2021, findet die HAM RADIO WORLD 2021 statt. Der DARC hat sich als Ersatz für die Messe in Friedrichshafen in diesem Jahr etwas Besonderes einfallen lassen. Die Veranstaltung wurde virtuell nachgebaut. Dadurch haben wir in diesem Jahr die Möglichkeit, ohne großen Reisestress, an einer der weltweit größten Amateurfunkmessen teilzunehmen. Der YouTuber Michael, DL2YMR hat dazu ein sehr informatives Video veröffentlicht. Dieses Video solltest Du Dir unbedingt anschauen. Auch wir werden an dieser besonderen Ausgabe der HAM Radio teilnehmen.
Vielleicht sehen wir uns!
Zum 30. Juni 2021 wird die Übergangsfrist für das Verbot der Nutzung von Funkgeräten, die aufgenommen oder gehalten werden müssen (sog. Handheld-Verbot) auslaufen. An der Verfügbarkeit von praxistauglichen auf dem Markt hat sich bis jetzt aber noch nichts verändert. Aus diesem Grund haben sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und der Runde Tisch Amateurfunk gemeinsam an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt und darum gebeten, die bereits im letzten Jahr umgesetzte Verlängerung der Übergangsfrist erneut zu verlängern. Das BMVI hat nun reagiert und die Länder darum gebeten, weiterhin von einer Kontrolle der Nutzung von Funkgeräten inkl. Ahndung abzusehen. Die Bundesländer können nun selbst entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen oder nicht. Die „Freie und Hansestadt Hamburg“ hat bereits eine allgemeine Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2022 erlassen. Es ist davon auszugehen, dass weitere Bundesländer folgen werden.
Quelle: www.darc.de