Übergangsfrist wird erneut verlängert

Zum 30. Juni 2021 wird die Übergangsfrist für das Verbot der Nutzung von Funkgeräten, die aufgenommen oder gehalten werden müssen (sog. Handheld-Verbot) auslaufen. An der Verfügbarkeit von praxistauglichen auf dem Markt hat sich bis jetzt aber noch nichts verändert. Aus diesem Grund haben sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und der Runde Tisch Amateurfunk gemeinsam an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt und darum gebeten, die bereits im letzten Jahr umgesetzte Verlängerung der Übergangsfrist erneut zu verlängern. Das BMVI hat nun reagiert und die Länder darum gebeten, weiterhin von einer Kontrolle der Nutzung von Funkgeräten inkl. Ahndung abzusehen. Die Bundesländer können nun selbst entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen oder nicht. Die “Freie und Hansestadt Hamburg“ hat bereits eine allgemeine Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2022 erlassen. Es ist davon auszugehen, dass weitere Bundesländer folgen werden.

Quelle: www.darc.de

2 Gedanken zu „Übergangsfrist wird erneut verlängert

  1. …könnte in Schleswig-Holstein aber noch dauern: Seit dieser Woche sind im Kieler Landeshaus Parlamentsferien, da sind wohl erst mal keine Beschlüsse oder Erlasse zu erwarten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert